Demnächst erstmalig - Züchterprüfung für Chinchilla-Züchter
durch den 1. Österreichischen CHINCHILLA-Verein
InformationsBlatt
zur
Züchter-Prüfung für die Zucht von Chinchillas
Der 1. Österreichische Chinchilla-Verein gibt bekannt, dass ab 2010 Züchter-Prüfungen (in unregelmäßigen
Intervallen, je nach Bedarf) für die Zucht von Chinchillas auf freiwilliger Basis,
mit freundlicher Unterstützung der Tierschutz Ombudsstelle Wien, abgelegt werden können.
Die Zulassung zur Zuchtprüfung erfolgt nach Antrag (ausschließlich schriftlich) durch die zu prüfende Person
(Zuchtstätte).
Sinn dieser Prüfung soll sein, dass die zur Prüfung zugelassene Person spezifische Fakten und Daten in Hinblick
auf die Chinchilla-Zucht „ausreichend studiert“ hat und korrekt nennen kann, sich bereit erklärt die eigene, dem
Tierschutzgesetz entsprechende, Haltung durch den 1.Ö C-V bestätigen zu lassen und mit Ablegen der Prüfung
auch vor dem Tierschutzgesetz „überprüfter Züchter“ welcher das Wohl seiner Tiere über das eigene im Sinne des
Tierschutzes stellt, betiteln werden zu können.
Anforderungen:
1. Überprüfung der Zucht durch ein Vorstandsmitglied des 1. Österreichischen Chinchilla-Vereins
(bei Nicht-Vereinsmitgliedern)
2. maximal 50 Zuchttiere
(exkl. Notfalltiere, gleichgeschlechtliche Haltung und Jungtiere die zur Vermittlung stehen)
(der gesamte Punkt 2 wird evtl. noch mit der Abteilung Tieranwalt überarbeitet, jedoch nicht heraufgesetzt!)
3. Besuch des Workshops zum jeweilig (persönlich) bekannt gegebenen Termin.
Welche Züchter:
1. bestehende Züchter des 1. Österreichischen Chinchilla-Verein
2. außenstehende Züchter unter Vorbehalt und unter folgenden Rahmenbedingungen
a. redliche Führung der Zucht seit mindestens 5 Jahren (Ausnahmeregelung für
bestehende Vereinsmitglieder, Stand per Jänner 2009)
b. keine Massentierhaltung – Einschränkung bis maximal 50 Zuchttiere
(exkl. Notfalltiere, gleichgeschlechtliche Haltung und Jungtiere die zur Vermittlung
stehen) (der gesamte Punkt 2.b. wird evtl. noch mit der Abteilung Tieranwalt überarbeitet, jedoch nicht heraufgesetzt!)
Workshop: Termin wird nach Antrag bekannt gegeben, kann auch auf eigenen Wunsch der zu
überprüfenden Person vor Ort samt Zuchtkontrolle und Prüfung absolviert werden.
Kosten: 20 Euro Taxe für Vereinsmitglieder, 30 Euro Taxe für Nicht-Vereinsmitglieder
Mit Ablegung und erfolgreich bestandener Prüfung darf die jeweilige Zucht dieses Prädikat, also vom
1. Österreichischen Chinchilla-Verein empfohlen offiziell tragen. Das entsprechende Symbol wird durch den
1. Österreichischen Chinchilla-Verein übermittelt.
Umgehende Aberkennung erfolgt aufgrund:
1. Änderungen der Zuchtbedingungen (Haltung etc.) zum Nachteil des österr. Tierschutzgesetzes
2. Verkauf in den Fachhandel (lediglich die Äußerung reicht)
3. Anheben des maximalen Zuchttierstandes von 50 Tieren (exkl. Notfalltiere, gleichgeschlechtliche
Haltung und Jungtiere die zur Vermittlung stehen)
(der Punkt 3 wird evtl. noch mit der Abteilung Tieranwalt überarbeitet, jedoch nicht heraufgesetzt!)
4. Unehrenhaftes Verhalten
Information in eigener Sache:
Die Tatsache, dass der 1. Österreichische Chinchilla-Verein die Züchter-Prüfung für die Zucht von Chinchillas
ab sofort anbieten kann, entspringt keiner Anmaßung, wie fälschlicherweise angenommen werden könnte,
sondern mit Unterstützung und Befürwortung und Wunsch durch das Team der TOW / Tierschutz Ombudsstelle
Wien, welche sich bereits seit 2 Jahren in Vorbereitung befindet. Die positiv abgelegte Prüfung berechtigt die
Person nicht zur Durchführung dieser Prüfung an anderen Personen!
Bei allfälligen Fragen bezüglich Richtigkeit und Durchführbarkeit können Interessenten
an folgenden Stellen Auskünfte einholen:
TOW - Frau Mag. Nadja Ziegler (STV Tierschutzombudsmann)
Tierschutzombudsstelle Wien (TOW); Muthgasse 62, 1190 Wien;
Tel.: +43 - 1 - 318 00 76 - 75079, Fax: +43 - 1 - 318 00 76 - 75077
E-Mail: post@tow-wien.at, Internet: www.tieranwalt.at
und / oder 1. Ö C-V – Vorstand, Bahnstraße 30, 2524 Teesdorf;
E-Mail: office@chinchillaverein.at, Internet: www.chinchillaverein.at